Mietbedingungen für alle Leistungen von Pfalzhüpfer
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter") mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.
2.2 Der Mieter kann das Angebot telefonisch oder per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Vermieter abgeben.
2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von sieben Tagen annehmen,
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt.
2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des siebten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.5 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.6 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
2.7 Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
2.8 Die Sicherheits- & Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.
4.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich auf dem Versandweg an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift. Dabei ist die im Bestellprozess des Vermieters angegebene Lieferanschrift maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Vermieter kann Transportunternehmen beauftragen oder die Lieferung selbst durchführen.
4.2 War eine Zustellung beim Mieter nicht möglich, trägt der Mieter die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Mieter sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Vermieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
4.3 Bei Selbstabholung informiert der Vermieter den Mieter zunächst per E-Mail oder telefonisch darüber, dass die Mietsache zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Mieter die Mietsache nach Absprache mit dem Vermieter am Sitz des Vermieters abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
4.4 Die Mietsache muss während der Mietzeit auf dem Anlieferungsort / der Anlieferungsadresse verbleiben.
4.5 Die Mietsache bleibt unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
4.6 Wird der Mietartikel max. plus 2 Stunden nach der vereinbarten Mietzeit nicht abgeholt, besteht durch den Mieter kein Anspruch mehr auf den Mietartikel.
4.7 Beauftragt der Kunde eine dritte Person zur Abholung, muss eine Vollmacht für den Lieferanten ausgestellt werden.
5.1 Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden gesondert angegeben.
5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.
5.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache oder zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.
5.4 Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus per Überweisung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie Kaution sind zusammen mit der Miete zu entrichten.
5.5 Die gezahlte Kaution wird dem Kunden innerhalb von drei Werktagen auf die von ihm angegebene Kontonummer zurücküberwiesen, sofern die Hüpfburg nach der Kontrolle in einem sauberen, trockenen und ordnungsgemäßen Zustand und entsprechend der Vereinbarungen zurückgegeben wurde.
6.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
6.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. Der Auf- und Abbau ist entsprechend der Betriebsanleitung von fachkundigen Personen oder Fachpersonal durchzuführen.
Hinweis: Zusätzliche Kosten fallen für den Mieter an, wenn die Mietsache verschmutzt, nass oder nicht ordnungsgemäß zurückgegeben wird. Hierfür berechnen wir eine Aufwandspauschale in Höhe von 49,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
8.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.
8.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
9.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.
9.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
9.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
9.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.
9.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben.
10.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
10.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
10.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens sowie aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen, weder bei Transport, Benutzung noch bei Auf- & Abbau.
10.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
10.3 Der Mieter übernimmt die Haftung für Sach- und Personenschäden, die durch die gemieteten Gegenstände verursacht werden. Eine entsprechende Versicherung ist abzuschließen.
10.4 Der Mieter versichert, dass der Vermieter und seine Angestellten in keiner Weise für entstandene Schäden, Verletzungen oder eingereichte Klagen verantwortlich gemacht werden können.
10.5 Der Mieter entbindet / befreit den Vermieter und seine Angestellten von jeglichen Kosten, Strafen oder Klagen, die durch Klage Dritter entstehen.
10.6 Der Mieter haftet für die komplett angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, mutwillige und nicht mutwillige Beschädigungen, Fehlbedienung und Diebstahl.
10.7 Wird die Mietsache, das Zubehör, die Transportmittel bzw. alle im Mietumfang befindlichen Gegenstände während der Mietzeit ab Zeitpunkt der Übergabe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe beschädigt, haftet der Mieter für die anfallenden Kosten des entstandenen Aufwands, der Reparatur, der Ausfallzeit oder einer Ersatzbeschaffung in vollem Umfang.
11.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter im Mietvertrag mitgeteilt.
11.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.
11.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
12.1 Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Mietgegenstandes eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen.
12.2 Der Vermieter kann sich wegen fälliger Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Kautionssumme wieder auf den ursprünglichen Betrag zu erhöhen. Eine Aufrechnung des Mieters mit dem Rückzahlungsanspruch aus der Kaution gegen fällige Forderungen des Anbieters während der Mietzeit ist ausgeschlossen.
12.3 Der Vermieter ist verpflichtet, nach Ende des Mietverhältnisses binnen 3 Werktagen die Kaution per Überweisung zurückzuerstatten.
13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
13.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.
13.3 Ist der Mieter nach dem Vertrag zur Rücksendung / zum Rücktransport der Mietsache verpflichtet, trägt er die Kosten für den Rücktransport, sofern nichts anderes vereinbart ist.
13.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
Stornierungsfristen im Überblick:
✓ Bis 14 Tage vor dem Reservierungsdatum: Kostenlose Stornierung
⚠ Bis 7 Tage vor dem Reservierungsdatum: Bearbeitungspauschale 49,00 €
✗ Ab dem 7. Tag vor dem Reservierungsdatum: Volle Mietkosten werden fällig
14.1 Eine Stornierung der Reservierung ist bis 14 Tage vor dem Reservierungsdatum kostenlos möglich.
14.2 Eine Stornierung der Reservierung ist bis 7 Tage vor dem Reservierungsdatum möglich; hierfür wird eine Bearbeitungspauschale von 49,00 € in Rechnung gestellt.
14.3 Eine Stornierung der Reservierung ab dem 7. Tag vor dem Reservierungsdatum ist möglich, jedoch hat der Mieter die Kosten des Mietausfalls in vollem Umfang zu tragen.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters, also Germersheim in Rheinland-Pfalz, vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Diese Regelung gilt unabhängig von dem Wohnsitz oder dem Aufenthaltsort der Vertragsparteien und sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit im Falle von Auseinandersetzungen.
17.1 Während Schlechtwetter-Perioden behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu stornieren.
17.2 Kann das abgeholte Material wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung für eventuelle Nichtbenutzung. Die Mietkosten sind in vollem Umfang vom Mieter zu tragen.
Stand: Mai 2026 · Pfalzhüpfer, Inhaber Marc Witter, An Deroy 9, 76726 Germersheim